Vertragserrichter und Treuhänder
- Schubeck & Schubeck Rechtsanwälte, Dr. Michael Schubeck, Petersbrunnstraße 19, 5020 Salzburg, T: 0662/ 846060, www.law-firm.at
Kaufnebenkosten
- Grunderwerbssteuer 3,5% vom Kaufpreis
- Grundbuch Eintragungsgebühr Eigentumsrecht 1,1% vom Kaufpreis
- Pfandrecht Eintragungsgebühr 1,2% von der eingetragenen Pfandrechtshöhe
- Vertragserrichtung u. Treuhandschaft 1,5% +20% Mwst vom Kaufpreis zuzügl. Barauslagen
Kaufpreisfälligkeit gem. Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
Ratenplan B
- Bei Baubeginn 10%
- Nach Fertigstellung von Rohbau und Dach 30%
- Nach Fertigstellung der Rohinstallation 20%
- Nach Fertigstellung der Fassade und Fenster 12%
- Nach Bezugsfertigstellung /vorz. Übergabe 17%
- Nach Fertigstellung der Gesamtanlage 9%
- Nach Ablauf v. 3 Jahren ab Übergabe (HR) 2%
Baustellenbesuche
- Baustellenbesuche dürfen während der gesamten Baudauer ausschließlich nur nach Voranmeldung beim Bauträger oder örtlichen Bauleitung und nur in Begleitung erfolgen.